Wohngebiet »Baugebiet "Fischerweg"« in 18273 Güstrow

Legende
freier Bauplatz
reservierter Bauplatz
verkaufter Bauplatz
privates Grundstück
öffentliche Fläche
Anbieterinformationen

Barlachstadt Güstrow

Frau Dina Lommack
Baustraße 33
18273 Güstrow

Lage
18273 Güstrow
freie Bauplätze
15 von 29
Bauplätze
ab 561,00 m²
Preis ab
163,00
Nutzung
WA
Anbieter
Barlachstadt Güstrow

Beschreibung

Die Baugrundstücke im Baugebiet „Fischerweg“ befinden sich im Bereich des Bebauungsplans Nr. 91 und sind bereits bebaubar. Die Parzelle 1 ist mit einem dinglichen Anspruch (Leitungsrecht) belegt. Der Kaufpreis richtet sich nach einem Festpreis und beinhaltet sämtliche Erschließungskosten inkl. der Vermessung des Grundstücks. Ausgenommen vom Festpreis sind die Parzellen Nr. 2, 3, 5, 7, 9 und 11 im Baugebiet Fischerweg, welche nach den untenstehenden Vergabebedingungen für den Zeitraum vom 01.12.2025 bis 28.02.2026 nach dem Höchstgebot; das Mindestgebot beträgt dabei 163,00 €/m², zum Erwerb angeboten werden. Die Vertragsdurchführungskosten trägt der Antragsteller. Es wird eine Beleihungsvollmacht von maximal 700.000 € gewährt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verkauf an Hausbaufirmen bzw. Bauträger ausgeschlossen ist. Nach Zuschlagserteilung wird eine Reservierung je Baugrundstück von 6 Monaten gewährt.



Die Barlachstadt Güstrow bietet die Baugrundstücke im Baugebiet Fischerweg an zukünftige Bauherren zur Veräußerung nach zwei unterschiedlichen Vergabeverfahren wie folgt an:



1. Für die Parzellen Nr. 1, 4, 8, 10, 12, 14, 24, 28 und 29 gilt ein Festpreis in Höhe von 163,00 €/m². Eine Vergabe zum Festpreis von 158,00 €/m² kann an Familien mit einem Kind unter 14 Jahren erfolgen. Für jedes weitere Kind unter 14 Jahren reduziert sich dieser Festpreis um jeweils 5,00 €/m². Voraussetzung dafür ist, dass die berücksichtigten Kinder ihren Wohnsitz auf dem zu erwerbenden Grundstück nehmen werden. Gebote von Familien mit Kind/Kindern werden bei der Vergabe der Grundstücke bevorzugt. Pro Erwerber darf maximal ein Grundstück zur eigenen Bebauung erworben werden. Der Erwerb ist an eine Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren geknüpft.

2. Für die Parzellen Nr. 1, 2, 3, 5, 7, 9 und 11 erfolgt die Vergabe durch die Verwaltung im Zeitraum vom 01.12.2025 bis 28.02.2026 nach dem Höchstgebot; das Mindestgebot beträgt dabei 163,00 €/m². Die Gebote zum Erwerb mehrerer Grundstücke können nur für die Parzellen Nr. 1, 2, 3, 5, 7, 9 und 11 abgegeben werden. Der Erwerb bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow. Gebote, die auf andere Gebote Bezug nehmen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Der Erwerb ist an eine Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren geknüpft.

Informationen zur Vergabe

Anträge auf Erwerb eines bzw. mehrerer Baugrundstücke/s werden in ihrer Reihenfolge nach Posteingang gewertet. Die Anträge sind mit der Parzellenangabe in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk:

„Nicht öffnen! Ausschreibung Baugebiet *_________"
(* hier Bezeichnung des gewünschten Baugebietes eintragen)

an die Stadtverwaltung Güstrow, Gebäudemanagement, Markt 1, 18273 Güstrow, zu richten.

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Lommack unter der Telefonnummer 03843 769-483 oder per E-Mail unter dina.lommack@guestrow.de gern zur Verfügung. Die Barlachstadt Güstrow behält sich das Recht vor, die Ausschreibung ohne Angabe von Gründen jederzeit für ungültig zu erklären.

Baugebiet Fischerweg

Anbieterinformationen

Barlachstadt Güstrow

Frau Dina Lommack
Baustraße 33
18273 Güstrow

Nummer GRÖSSE PREIS STATUS
1 756,00 163,00 frei
2 661,00 163,00 frei
3 625,00 163,00 frei
4 747,00 163,00 frei
5 625,00 163,00 frei
7 671,00 163,00 frei
8 708,00 163,00 frei
9 678,00 163,00 frei
10 715,00 163,00 frei
11 631,00 163,00 frei
12 722,00 163,00 frei
14 736,00 163,00 frei
24 872,00 163,00 frei
28 561,00 163,00 frei
29 711,00 163,00 frei